Letzte Aktualisierung: 30.12.2024
Inhaltsverzeichnis
- Begriffsdefinitionen
- Vertragsbedingungen
- Kundenpflichten und Zeitmanagement
- Gebühren, Kostenvoranschläge und Zahlungsbedingungen
- Durchlaufkosten und Spesenmanagement
- Projektausführung und Lieferung
- Änderungsanforderungsverfahren
- Geistiges Eigentum und Eigentumsrechte
- Vertraulichkeit und Nicht-Abwerbung
- Datensicherung und -aufbewahrung
- Internationale Geschäftstätigkeit
- Versicherungsanforderungen
- Notfall- und Eilservices
- Langfristige Projektabsicherungen
- Aussetzung und Kündigung
- Regionale Compliance
- Höhere Gewalt
- Mitteilungen und Änderungen
- Streitbeilegung
- Liefergegenstände
- Namens- und Markenrecht
1. Begriffsdefinitionen
- „Unternehmen“: Agence 25, Rue de la Gare 13, Schweiz.
- „Kunde“: Die Person oder das Unternehmen, das unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
- „Liefergegenstände“: Alle Materialien, Designs, Codes und Dokumente, die im Rahmen des Projekts erstellt werden.
- „Projekt“: Der in der Projektvorschlag genannten Leistungsumfang.
- „Durchlaufkosten“: Auslagen und Drittanbietergebühren, die während des Projekts von Agence 25 anfallen und separat in Rechnung gestellt werden.
- „Drittanbieter“: Externe Dienstleister, die von Agence 25 beauftragt werden.
- „Höhere Gewalt“: Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Agence 25, wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle von Drittanbietern.
- „Eilservices“: Dienstleistungen, die auf Kundenwunsch beschleunigt werden, z. B. Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen oder mit verkürzten Vorlaufzeiten.
2. Vertragsbedingungen
2.1 Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Agence 25 erbrachten Dienstleistungen.
- Änderungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
2.2 Vorrang
- Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen früheren Vereinbarungen.
- Vom Kunden bereitgestellte Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3. Kundenpflichten und Zeitmanagement
3.1 Antwortfristen
- Kunden müssen Feedback innerhalb von 3–7 Werktagen nach Anfrage geben.
- Freigaben müssen innerhalb von 5 Werktagen erfolgen, um Projektzeitpläne einzuhalten.
- Materialien (z. B. Bilder, Texte, Inhalte) müssen gemäß den vereinbarten Projektmeilensteinen bereitgestellt werden.
3.2 Konsequenzen bei Verzögerungen
- Erste Verzögerung: Schriftliche Verwarnung.
- Zweite Verzögerung: 15 % Eilgebühr auf die verzögerten Meilensteinkosten.
- Dritte Verzögerung: 20 % Eilgebühr auf die verzögerten Meilensteinkosten.
3.3 Projektmanagement
- Kunden müssen eine zentrale Ansprechperson für Feedback benennen.
- Feedback muss schriftlich erfolgen, um Genauigkeit zu gewährleisten.
- Obligatorische Meilensteintreffen werden zur Abstimmung angesetzt.
4. Gebühren, Kostenvoranschläge und Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungsstruktur
- 50 % Anzahlung für den Projektbeginn.
- 25 % Zahlung nach Abschluss des Designs.
- 25 % Restbetrag vor der finalen Lieferung.
- Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
4.2 Zahlungsverzug
- 5 % monatlicher Zins auf überfällige Zahlungen.
- Dienstleistungen werden ausgesetzt, wenn Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
- Kunden tragen alle Inkassokosten.
5. Durchlaufkosten und Spesenmanagement
5.1 Benachrichtigungsprozess
- Durchlaufkosten, die 500 CHF/USD übersteigen, werden dem Kunden innerhalb von fünf Werktagen mit einem detaillierten Kostenvoranschlag per E-Mail mitgeteilt.
- Kunden müssen innerhalb von drei Werktagen antworten (Zustimmung/Ablehnung), um Verzögerungen zu vermeiden.
5.2 Genehmigungsgrenzen
- Kosten unter 500 CHF/USD: Keine Genehmigung erforderlich.
- Kosten zwischen 500–2.000 CHF/USD: Schriftliche Genehmigung erforderlich.
- Kosten über 2.000 CHF/USD: Erfordert eine Änderungsanordnung.
5.3 Häufige Durchlaufkosten
- Reiseausgaben (Transport, Unterkunft, Mahlzeiten).
- Lizenzgebühren (Stockbilder, Schriftarten, Plugins).
- Versandkosten für physische Materialien.
- Drittanbieter-Dienste (Hosting, Analysetools).
- Rechtsberatung für compliance-bezogene Gebühren.
- Lizenzgebühren für spezialisierte Tools (z. B. Analyse-, Testplattformen).
6. Projektausführung und Lieferung
6.1 Qualitätsstandards
- Liefergegenstände entsprechen branchenüblichen Best Practices und werden vor der Lieferung einer Qualitätssicherung unterzogen.
6.2 Lieferformate
- Design-Dateien: .AI, .PSD.
- Produktionsdateien: .PDF, .PNG, .JPG.
- Entwicklungsdateien: Gemäß spezifischer Kundenanforderungen.
7. Änderungsanforderungsverfahren
- Alle Änderungsanforderungen müssen schriftlich eingereicht werden.
- Agence 25 wird die Kosten- und Zeitrahmenauswirkungen bewerten und einen schriftlichen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen.
- Genehmigte Änderungen können zu angepassten Zeitplänen und einer Umverteilung der Ressourcen führen.
8. Geistiges Eigentum und Eigentumsrechte
- Das Eigentum an den Liefergegenständen geht nach vollständiger Bezahlung aller ausstehenden Gebühren an den Kunden über.
- Wiederverwendbare Assets (z. B. Vorlagen, Plugins) bleiben Eigentum von Agence 25, sofern nicht anders vereinbart.
- Agence 25 behält sich das Recht vor, abgeschlossene Projekte in seinem Portfolio zu präsentieren, sofern dies vom Kunden nicht ausdrücklich untersagt wurde.
9. Vertraulichkeit und Nicht-Abwerbung
9.1 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit aller Projektdetails, Geschäftsinformationen und sensibler Daten zu wahren.
9.2 Nicht-Abwerbung
- Für ein Jahr nach Projektabschluss verpflichtet sich der Kunde, keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer von Agence 25 abzuwerben. Verstöße führen zu einer Strafe von 20.000 CHF/USD und möglichen Unterlassungsansprüchen.
10. Datensicherung und -aufbewahrung
10.1 Aufbewahrungsrichtlinie
- Projektdaten werden nach der Aufbewahrungsfrist gemäß branchenüblicher Löschverfahren sicher gelöscht, es sei denn, eine Verlängerung der Speicherung wird schriftlich vereinbart.
- Erweiterte Speicheroptionen stehen für 70 CHF/USD pro Monat zur Verfügung.
- Datenwiederherstellungsanfragen nach der Aufbewahrungsfrist kosten pauschal 110 CHF/USD.
10.2 Sicherheitsmaßnahmen
- Daten werden während der Aufbewahrungsfrist auf sicheren Servern mit Verschlüsselung und eingeschränktem Zugriff gespeichert.
- Archivierte Datenabrufanfragen können je nach Dauer und Komplexität zusätzliche Kosten verursachen.
10.3 Erweiterte Speicheroptionen
- Agence 25 bietet langfristige Speicheroptionen für eine jährliche Gebühr von 800 CHF/USD an, einschließlich sicherer Archivierungs- und Wiederherstellungsdienste.
11. Internationale Geschäftstätigkeit
- Die Liefergegenstände entsprechen den geltenden Datenschutzgesetzen (z. B. DSGVO, CCPA, PIPEDA).
- Rechnungen werden in Schweizer Franken (CHF) ausgestellt, und internationale Überweisungsgebühren trägt der Kunde.
12. Versicherungsanforderungen
- Kunden sind dafür verantwortlich, Materialien, die Agence 25 bereitgestellt werden, zu versichern.
- Für hochwertige Artikel kann ein Nachweis über den Versicherungsschutz angefordert werden.
13. Notfall- und Eilservices
13.1 Eilgebühren
- Eine Eilgebühr von 15 % gilt für Projektlieferungen, die eine Bearbeitungszeit von 5 Werktagen ab Anfrage erfordern.
- Eine Eilgebühr von 20 % gilt für dringende Lieferungen, die innerhalb von 72 Stunden, an Wochenenden oder Feiertagen erforderlich sind.
13.2 Anwendbarkeit
- Eilgebühren werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt, bevor die Arbeit beginnt.
- Die Verfügbarkeit von Eilservices hängt von der Kapazität von Agence 25 und der Komplexität des Projekts ab.
13.3 Beispiele für Eilservices
- Beschleunigte Fertigstellung von Design- oder Entwicklungsaufgaben.
- Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs mit engen Fristen.
- Kundensupport-Anfragen, die an Wochenenden oder Feiertagen bearbeitet werden müssen.
13.4 Bedingungen
- Eilservices hängen von der Verfügbarkeit des Personals ab und sind während stark ausgelasteter Zeiten oder an Feiertagen nicht garantiert.
14. Langfristige Projektabsicherungen
- Für Projekte, die länger als 6 Monate dauern, können die Preise basierend auf dem Schweizer Verbraucherpreisindex (CPI) mit einer Frist von 30 Tagen angepasst werden.
15. Aussetzung und Kündigung
15.1 Aussetzung
- Dienstleistungen können bei Zahlungsverzug oder wesentlichen Vertragsverletzungen ausgesetzt werden.
15.2 Kündigung
- Die Kündigung durch den Kunden erfordert eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 14 Tagen sowie die Zahlung von 75 % des vereinbarten Projektpreises.
16. Regionale Compliance
- USA: Einhaltung der CCPA- und ADA-Standards.
- Kanada: Einhaltung der PIPEDA- und CASL-Vorschriften.
- EU/Schweiz: Einhaltung der DSGVO und Schweizer Datenschutzgesetze.
- WCAG-Compliance: Liefergegenstände umfassen Barrierefreiheitsfunktionen wie Alternativtexte für Bilder, ARIA-Labels für dynamische Elemente und logische Tab-Navigation, um den WCAG 2.1-Standards zu entsprechen.
17. Höhere Gewalt
17.1 Kommunikation und Minderung
- Im Falle höherer Gewalt wird Agence 25:
- Den Kunden innerhalb von fünf Werktagen über das Ereignis informieren.
- Überarbeitete Zeitpläne und Zwischenlösungen vorschlagen, um Projektausfälle zu minimieren.
17.2 Langandauernde Ereignisse
- Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung kündigen.
- Überschreitet ein solches Ereignis 60 Tage, kann der Kunde den Vertrag kündigen und eine anteilige Rückerstattung für nicht abgeschlossene Liefergegenstände erhalten.
18. Mitteilungen und Änderungen
18.1 Benachrichtigungsprozess
- Kunden werden über Änderungen der Geschäftsbedingungen per E-Mail oder eingeschriebenem Brief mindestens 30 Tage im Voraus informiert.
- Kunden können den Vertrag kündigen, wenn sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, vorausgesetzt, sie geben innerhalb des 30-Tage-Zeitraums eine schriftliche Mitteilung ab.
18.2 Kundenbestätigung
- Die weitere Nutzung der Dienstleistungen von Agence 25 nach Benachrichtigung über die aktualisierten Bedingungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
19. Streitbeilegung
19.1 Mediation
- Streitigkeiten werden zunächst durch Mediation gelöst. Beide Parteien verpflichten sich, innerhalb von 15 Werktagen nach Mitteilung des Konflikts einen Mediator auszuwählen.
19.2 Anwendbares Recht
- Wenn die Mediation scheitert, unterliegen Streitigkeiten dem Schweizer Recht und werden vor Schweizer Gerichten verhandelt.
19.3 Eskalationsverfahren
- Wenn die Mediation scheitert, kann jede Partei ein Gerichtsverfahren unter Schweizer Gerichtsbarkeit einleiten. Mediationskosten werden gleichmäßig aufgeteilt, sofern nicht anders vereinbart.
20. Liefergegenstände
20.1 Rechtzeitige Lieferung
- Agence 25 bemüht sich, Projekte innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu liefern, vorausgesetzt, der Kunde erfüllt alle seine Verpflichtungen rechtzeitig.
20.2 Festgelegter Umfang
- Liefergegenstände werden im unterzeichneten Projektvorschlag ausdrücklich festgelegt. Dazu gehören Details zu Formaten, Plattformen und Dateitypen.
20.3 Überarbeitungsbeschränkungen
- Bis zu drei Überarbeitungsrunden sind enthalten, sofern im Projektvorschlag nichts anderes angegeben ist. Zusätzliche Überarbeitungen werden zusätzlich berechnet.
20.4 Compliance
- Liefergegenstände erfüllen die vereinbarten Design- und Funktionsspezifikationen und entsprechen, wo zutreffend, den WCAG 2.1 AA-Standards.
21. Namens- und Markenrecht
21.1 Verantwortungsbereich
- Agence 25 haftet nicht für Namenskonflikte oder Domainstreitigkeiten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
21.2 Domain- und Markenschutzprüfung
- Agence 25 führt eine vorläufige Domainrecherche und Markenprüfung durch. Eine vollständige rechtliche Validierung wird den Kunden empfohlen, um Konflikte im Bereich des geistigen Eigentums zu vermeiden.
21.3 Markenidentitätsrichtlinien
- Kunden müssen vor Projektbeginn Branding-Materialien wie Farbpaletten, Typografie und Logos bereitstellen.